





Die
Deutschen sind Weltmeister im Sammeln von Altglas. Und das an rund 84.000 Standplätzen
mit ca. 300.000–400.000 Altglassammelbehältern im gesamten Bundesgebiet.
Gut für die Umwelt. Schlecht für die Ruhe in den Wohngebieten. Denn
das Einwurfgeräusch von Altglas wird oft als erhebliche Belästigung
empfunden.
Die Pflichten für die Betreiber ergeben sich aus § 22 des Bundesimmissions-Schutzgesetzes.
Danach sind Altglascontainer so zu errichten und zu betreiben, dass die nach
dem Stand der Technik unvermeidbaren schädlichen Umwelteinwirkungen
auf ein Mindestmaß beschränkt werden (siehe auch 32.BlmSchV und RAL UZ 21). Die Anforderungen konkretisiert
die novellierte Technische Anleitung Lärm (TA Lärm) vom 26.08.1998.
Auch die Duales System Deutschland AG (DSD) schreibt zum Lärm in den neuen
Ausschreibungen verbindliche und nachzuweisende Vertragsvorgaben fest. Das
ist gut für die Lärm geplagte Bevölkerung. Aber schlecht für
Entsorgungsunternehmen und Kommunen, deren vorhandene Altglascontainer diese
Anforderungen nicht erfüllen.
Die Lösung: Die Nachrüstung mit dem kostengünstigen anti-noise-LärmDämmSystem.
Damit alle zufrieden sind.
