Einwurf Altglascontainer
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Einwurf Altglascontainer
Altglas
Die Deutschen sind Weltmeister im Sammeln von Altglas. Und das an rund 84.000 Standplätzen mit ca. 300.000–400.000 Altglassammelbehältern im gesamten Bundesgebiet. Gut für die Umwelt. Schlecht für die Ruhe in den Wohngebieten. Denn das Einwurfgeräusch von Altglas wird oft als erhebliche Belästigung empfunden.

Die Pflichten für die Betreiber ergeben sich aus § 22 des Bundesimmissions-Schutzgesetzes. Danach sind Altglascontainer so zu errichten und zu betreiben, dass die nach dem Stand der Technik unvermeidbaren schädlichen Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden (siehe auch 32.BlmSchV und RAL UZ 21). Die Anforderungen konkretisiert die novellierte Technische Anleitung Lärm (TA Lärm) vom 26.08.1998.

Auch die Duales System Deutschland AG (DSD) schreibt zum Lärm in den neuen Ausschreibungen verbindliche und nachzuweisende Vertragsvorgaben fest. Das ist gut für die Lärm geplagte Bevölkerung. Aber schlecht für Entsorgungsunternehmen und Kommunen, deren vorhandene Altglascontainer diese Anforderungen nicht erfüllen.

Die Lösung: Die Nachrüstung mit dem kostengünstigen anti-noise-LärmDämmSystem. Damit alle zufrieden sind.
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